|
Was sollte man beim Zahnaufhellen beachten? Grundsätzlich ist bei von dem Patienten vorgebrachten Wünschen der Zahnaufhellung zu beachten, dass nicht alle Veränderungen der Zahnfarbe durch im Zahn liegende Verfärbungen bedingt sind. Vor Anwendung von Zahnaufhellungsmaßnahmen ist eine gründliche Reinigung der Zahnoberfläche (professionelle Zahnreinigung) notwendig, um alle auf der Zahnoberfläche vorhandenen Anlagerungen bzw. Verfärbungen durch Nahrungs- und Genussmittel gründlichst zu entfernen. Nach Anwendung dieser Therapie sind in den meisten Fällen deutliche ästhetische Veränderungen schon beseitigt. Auch gilt es vor der Anwendung von Zahnaufhellungsmaßnahmen darauf zu achten, dass das Gebiss kariesfrei ist und keinerlei Symptome für Zahnbetterkrankungen, wie Zahnfleischbluten oder Zahnfleischtaschen, zu finden sind. Vorhandene Karies, insbesondere an den zu bleichenden Zähnen, ist unbedingt vor Beginn der Zahnaufhellung durch Füllungsmaßnahmen zu beseitigen. Ferner sind vorhandene Zahnfüllungen oder Verblendungen aus Keramik oder Kunststoffen von vorhandenen Kronen oder Brücken nicht durch eine Zahnaufhellung zu beeinflussen. So muss der Patient darüber aufgeklärt werden, dass im Nachgang an eine Zahnaufhellung unter Umständen umfangreiche Maßnahmen zur Neuherstellung von Füllungen oder auch Kronen bzw. Brücken notwendig sein können. Insgesamt gilt, dass das zu erwartende Ergebnis mit dem Patienten ausführlich besprochen werden muss. Tote Zähne bzw. Zähne, die durch eine Wurzelkanalbehandlung und eine nachfolgende Wurzelfüllung versorgt worden sind und häufig Verfärbungen aufweisen, können ebenso aufgehellt werden. Durch Aufhellungsmethoden, die darin bestehen, dass das Aufhellungspräparat in den Zahn eingebracht wird, kann unter Umständen eine aufwendigere Kronenversorgung oder die Herstellung von Verblendschalen (Veneers) vermieden werden. Fazit: Vor einer Bleichtherapie sollte der Zahnarzt zur Abklärung geeigneter Maßnahmen aufgesucht werden.
|