Unsere Praxis in Hamburg-Neuenfelde!

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 W i c h t i g e  P a t i e n t e n - I n f o r m a t i o n !!!

Teilzahlung

Eine erstklassige Zahnbehandlung muss sich heute niemand mehr vom Munde absparen!

  • einfach, schnell und unbürokratisch
  • kein Einkommens- oder Rentennachweis
  • Individuelle Laufzeiten bis zu 48 Monaten
  • Bei einer Gesamtlaufzeit bis zu 6 Monaten zins- und gebührenfrei
  • der Beginn Ihrer Teilzahlung kann innerhalb der ersten 6 Monate individuell festgelegt werden

Sparen müssen wir heute alle! Bei Ihrer Zahngesundheit zu sparen, kann in ein paar Jahren jedoch schmerzhaft und teuer werden. Daher fragen Sie mich nach Ihrer optimalen Versorgung. In der HZA- Hanseatische Zahnärztliche Abrechnungs- und Service- Gesellschaft mbH habe ich einen Dienstleister an meiner Seite, der attraktive Finanzierungsmodelle für Ihre Eigenbeteiligung anbietet.

So einfach ist die Teilzahlung

Sie selbst bestimmen nicht nur die Höhe der Raten, sondern auch die Dauer und den Beginn der Laufzeit. So haben Sie es in der Hand, wie hoch die monatliche Belastung ausfallen darf. Sie entscheiden auch, ob die einzelnen Zahlungen zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte fällig werden.

So funktioniert die kostenlose Teilzahlung

Sofern Sie Ihre Rechnung in 2 bis maximal 6 gleiche hohen Monatsraten bezahlen, entstehen Ihnen aus der Teilzahlung keine zusätzlichen Kosten. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr schriftlicher Teilzahlungswunsch und die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei der HZA eingehen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum vollständig von Ihnen auszugleichen.

So individuell gestalten Sie die Teilzahlung

Sie können den Beginn der kostenpflichtigen Teilzahlung innerhalb der ersten 6 Monate nach Rechnungsdatum frei festlegen. Nach Rechnungserhalt beginnen Sie entweder sofort oder bis zu 6 Monate später mit Ihrer Zahlung.

Bei einer Teilzahlungsvereinbarung mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als 6 Monaten ab Rechnungsdatum berechnen wir folgende Zinsen* pro Monat:

  • 07 - 12 Monate  0,35% p.M.
  • 13 - 24 Monate  0,55% p.M.
  • 25 - 48 Monate  0,65% p.M.

Des Weiteren wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% aus der Forderung, mindestens jedoch 10,- Euro, berechnet.

Die monatliche Mindestrate beträgt 50,- Euro, die maximale Laufzeit jedoch höchstens 48 Monate.

Liebe Patientin, lieber Patient!

Hiermit biete ich ihnen eine hervorragende Finanzierungsmöglichkeit für Ihren Zahnersatz an. Bitte beachten Sie, dass lediglich - wenn auch teuer genug - die Kosten finanziert werden brauchen die Ihre gesetzliche Krankenkasse, Ihre private Krankenkasse oder Ihr zusätzlicher privater Zahnersatztarif nicht übernimmt. Entsprechende Finanzierungsanträge erhalten Sie - nach entsprechender Beratung - in meiner Praxis!

Was übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite Zahnonline! Klicken Sie bitte hier! Auf der Seite gibt es auch einen Festzuschuss-Rechner, der Ihnen Anhaltspunkte liefern kann.