Unsere Praxis in Hamburg-Neuenfelde!

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Wichtig! Nicht vergessen!

Die regelmässige Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt ist ein wichtiger Bestandteil zur Gesunderhaltung Ihrer Zähne. Daher haben die Krankenkassen ein Bonusprogramm entworfen. Kommen Sie nicht zur regelmäßigen Kontrolluntersuchung, verfällt Ihr gesamter Bonus. Die Kosten für die Kontrolluntersuchung übernimmt Ihre Krankenkasse vollständig (Für die Vorsorgeuntersuchung wird keine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro gemäß § 28 IV SGB V fällig). Sie haben doch schon ein Bonusheft?

Gesetzlich Versicherte erhalten bei Zahnersatz und Zahnkronen von ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Kassenanteil einen Bonus, wenn sie

  • sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr haben zahnärztlich untersuchen lassen,
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprophylaxe-Untersuchungen in jedem Kalenderjahr in Anspruch genommen haben.
  • Darum ist es wichtig, sich jeden Zahnarztbesuch im Bonusheft bestätigen zu lassen. Als regelmäßig gilt mindestens eine Untersuchung im Kalenderjahr. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr müssen bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres halbjährlich zur Vorsorgeuntersuchung. Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres werden die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen.

Außerdem muß der Gebißzustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen. Der Kassenanteil erhöht sich um 20 Prozentpunkte, wenn die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Er wird um weitere 10 Prozentpunkte erhöht, wenn der Nachweis für die letzten zehn Jahre erbracht wird!