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Zusatzversicherungen - Eine Information der Hamburger Ärztekammer!

Patienteninformation

Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten!

Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. Eine solche Absicherung kann nützlich sein, vor allem für Patienten, die im Bedarfsfall hochwertigen Zahnersatz wünschen.

Doch man sollte einiges wissen und bedenken:

1. gibt zwei Arten von Zahnversicherungen:

a) Zahnersatzversicherungen

Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei Zahnersatz.

b) Zahnzusatzversicherungen:

Diese richten ihre Erstattung an dem Gesamtrechnungsbetrag für den Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest z.B. in den Zeitschriften "test" bzw. "Finanztest".

2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz ab, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei mindestens 50 % vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt

3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Sie sollten darauf achten, dass eine umfassende Zahnzusatzversicherung Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstattet, es keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten gibt, Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau mitversichert sind, die Anzahl der Implantate pro Kiefer nicht begrenzt und der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten mitversichert ist

4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Police eintritt, sondern zunächst eine Sperrfrist und Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über vier Jahre gelten.

5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hierbei, :zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.

6. Für Zahnersatzversicherungen werden ab 10 Euro erhoben.
Bei Zahnzusatzversicherungen fallen je nach Leistungsangebot Beitrage ab 20 an. Jüngere Versicherungsnehmer zahlen geringere Beiträge.

7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen z.B. für Brillen, Heilpraktiker oder Akupunktur notwendig sind, müssen Sie für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche unübersichtlicher machen.

8. Ihre Zahnärztin / lhr Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler und kann Ihnen somit keine Versicherung empfehlen. Bevor Sie eine private Zahnversicherung abschließen, sollten Sie Ihre Zahnärztin / lhren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Sie / Er kann Sie also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse können Grundlage für Ihre Auswahl unter den verschiedenen Versicherungsangeboten sein.

9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrer Zahnärztin / lhrem Zahnarzt.